Ablauf & Kosten

Ablauf

Im persönlichen Erstgespräch findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt und wir haben Zeit über die mitgebrachten Sorgen und Probleme zu sprechen. Das Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten.

Es folgen mehrere Diagnostikstunden (auch probatorische Sitzungen genannt). Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin kläre ich u.a. mittels Gesprächen, Testverfahren, Spiel- und Verhaltensbeobachtungen ab, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Am Ende der Diagnostikphase gebe ich eine Empfehlung, ob eine Psychotherapie indiziert ist, welche Psychotherapieform oder andere Art der Unterstützung notwendig ist. Für den Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch die Haus- oder Kinderärztin wichtig, dass den Beschwerden keine körperlichen Ursachen zugrunde liegen.

Nach der Entscheidung für eine gemeinsame Zusammenarbeit beginnt die eigentliche Psychotherapie, welche auf wissenschaftlich geprüften, anerkannten Verfahren sowie zuvor definierten Therapieziele basiert. Für eine erfolgreiche Psychotherapie ist Freiwilligkeit, Motivation und eine vertrauensvolle Beziehung wesentlich.

Kosten

Als approbierte Psychotherapeutin bin ich berechtigt mit privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe psychotherapeutische Behandlungen abzurechnen. Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen orientieren sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen (GOP), welche auf die Gebührenordnung für Ärztinnen (GOÄ) verweist. Die Grundlage der therapeutischen Arbeit bilden ein Behandlungsvertrag sowie eine Honorarvereinbarung zwischen Therapeutin und Patientin bzw. Sorgeberechtigten.

Privatversicherte

In der Regel übernehmen private Krankenversicherung die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Da die Kostenerstattung für Privatversicherte jedoch auf individuell abgeschlossenen Versicherungsverträgen und Tarifen beruht, empfiehlt es sich bereits vor Behandlungsbeginn bei der Kasse die genauen Versicherungsbedingungen und Antragsmodalitäten bezüglich einer Psychotherapie zu erfragen. Je nach Versicherungsschutz und Leistungsumfang können Selbstanteile und Zuzahlungen entstehen. In jedem Fall ist es ratsam, sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Beihilfeberechtigte

Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Behandlungen im Richtlinienverfahren der psychoanalytisch begründeten Verfahren sind bei Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik beihilfefähig (vgl. BBhV bzw. BVO NRW). Es ist empfehlenswert, sich bereits vor Behandlungsbeginn bei der zuständigen Beihilfestelle über die Höhe der Kostenübernahme sowie erforderlichen Antragsformulare zu informieren.

Selbstzahlerinnen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall entfällt die Wartezeit durch die bürokratische Antragsstellung. Um körperliche Erkrankungen oder Nebenwirklungen von Medikamente als Ursache der Symptomatik ausschließen zu können, ist ein ärztlicher Konsiliarbericht unerlässlich und muss spätestens am Ende der Diagnostik vorliegen.